- Die Logistikhallen verfügen über Überladebrücken, Heckandienungstoreauf Rampenniveau sowie Schnelllauftoremit ebenerdiger Hallenzufahrt
- Gas / Fernwärme (Beheizung über Deckenstrahler)
- Partielle LED-Beleuchtung, Leuchtstoffröhren
- Sprinkleranlage (Halle 1) erweiterbar, die sonstigen Hallenabschnitte sind mit Brandwänden ausgestattet
- Zusätzliche Büro- und Sozialflächen stehen im angrenzenden Bürogebäude zur Verfügung
- Das Gebäude ist von drei Seiten mit Zufahrtskontrollen über "Bruchweide" und "Holzweide" aus erreichbar.
HINWEISE:
1. Folgende Anfragen für die von der Logivest GmbH angebotenen Grundstücke und Bestandsflächen können nicht bearbeitet werden, da die Eigentümer nur Lager, Logistik, Produktion und Light Industrial als Nutzung wünschen!
- Jede Art von Veranstaltungen und Events (Hochzeiten, Flohmärkte, Konzerte, Filmdrehs etc.)
- Gastronomiebetriebe, Diskotheken, Vergnügungsstätten
- Sport- und Spielstätten, Fitness-Studios
- Religiöse Einrichtungen
- Sonstige gewerbliche, nicht-logistische Nutzung wie Hundeschulen
- Nutzung zu Wohnzwecken
2. Energieausweis nicht vorhanden / in Bearbeitung
3. Provisionsregelung
Im Falle eines Mietvertragsabschlusses - für die nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Immobilien - erhalten wir vom Mieter eine Provision in Höhe von 3 Nettomonatsmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Bei einer Mietvertragslaufzeit ab 10 Jahren erhöht sich unsere Provision auf 4 Nettomonatsmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Bei Zustandekommen eines Kaufvertragsabschlusses - für die nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Immobilien - berechnen wir eine Provision in Höhe von 3 % vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen MwSt.
4. Haftung
Wir bitten um Beachtung, dass wir die Angaben in diesem Exposé vom Vermieter/Verkäufer erhalten haben und hierfür keine Haftung übernehmen können. Bei den Flächengrößen handelt es sich um ca.-Angaben.
5. AGB
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Logivest Gruppe in Ihrer jeweils geltenden Fassung.
6. Geldwäschegesetz
Die LOGIVEST Gruppe ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, LOGIVEST die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dazu gehört auch unverzüglich mitzuteilen, ob er selbst, Mitglieder des Führungsgremiums und/oder der wirtschaftlich Berechtigte eine politisch exponierte Person ist (PEP) oder ob sie als ein Familienmitglied oder als nahestehende Person einer solchen PEP anzusehen sind.
Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.